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Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung - MGS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.04.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Riedenburg über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung - MGS)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) folgende Satzung:


§ 1 Änderung

In § 3 wird der Abs. 3 gestrichen und durch den folgenden neuen Abs. 3 ersetzt: 

1Die Marktgebühren betragen beim Stadtfest zur Sonnenwende abweichend von Abs. 2 je Markttag
  1.  40,00 € je Warenverkaufsstand bis einschließlich 6,00 m Frontlänge
  2.  60,00 € je Warenverkaufsstand über 6,00 m Frontlänge
  3. 100,00 € pauschal für jeden Verkaufsstand mit Essen und/oder Getränken
  4.  20,00 € pauschal je Auto für Autoaussteller
2Alle Gebühren verstehen sich inkl. Wasser und Strom.


§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 12:09 Uhr