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Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.04.2022 ö beschließend 8.2

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

§ 1 Änderung

  1. In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird die Nr. 3 gestrichen und durch die folgende neue Nr. 3
ersetzt: 

Stadtfest zur Sonnenwende am dritten Samstag im Juni

  1. In § 2 wird der Abs. 2 gestrichen und durch den folgenden neuen Abs. 2 ersetzt:

1Der Wochenmarkt beginnt im Februar, März, November und Dezember um 13.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr. 2Von April bis Oktober beginnt der Wochenmarkt um 14.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. 3Der Aufbau der Marktstände erfolgt jeweils eine Stunde vor Marktbeginn.

  1. In § 2 wird der Abs. 3 gestrichen und durch den folgenden neuen Abs. 3 ersetzt:

1Die Märkte unter Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2, 4, und 6 beginnen um 10.00 Uhr und enden um 17.00 Uhr. 2Der Aufbau der Marktstände erfolgt ab 08.00 Uhr.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 12:09 Uhr