Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Riedenburg über die Erhebung von
Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) folgende Satzung:


§ 1 Änderung

(1)         Der § 5 Benutzungsgebühren wird um folgende Absätze ergänzt:

1.        Abs. 4: Die Gebühr für die vorübergehende Benutzung des Leichenhauses einschließlich Reinigung beträgt pro angefangenen Benutzungstag 190,00 €.

2.        Abs. 5: Die Gebühr für die vorübergehende Benutzung des Leichenhauses ohne Reinigung beträgt pro angefangenen Benutzungstag 140,00 €.

(2)        Der § 6 sonstige Gebühren wird um folgende Absätze ergänzt:

1.         Abs. 5: Die Gebühren für Müllabfuhr und Wasserverbrauch betragen aus Anlass einer Erdbestattung einmalig 160,00 €.

2.         Abs. 6: Die Gebühren für die Müllabfuhr und Wasserverbrauch betragen aus Anlass einer Urnenbestattung einmalig 80,00 €.

3.         Abs. 7: Die Gebühr für die Erlaubnis einer Umbettung, Ausgrabung beträgt 50,00 €.

4.         Abs. 8: Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 15,00 €.

5.         Abs. 9: Die Gebühr für die einmalige Zulassung (z. B. für Gewerbetreibende) beträgt 25,00 €.

6.         Absatz 10: Die Gebühr für sonstige einmalige Erlaubnisse beträgt 25,00 €. 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 19:29 Uhr