vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 70 "Solarpark Frauenberghausen" mit paralleler 61. Flächennutzungs- und 42. Landschaftsplanänderung - Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen förmliche Beteiligung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö informativ 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2022 ö beschließend 5.1

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von allen eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 70 „Solarpark Frauenberghausen“ und der parallelen 61. Flächennutzungs- und 42. Landschaftsplanänderung und beschließt die Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 70 „Solarpark Frauenberghausen“ und die Entwürfe der parallelen 61. Flächennutzungs- und 42. Landschaftsplanänderung werden jeweils in der Fassung vom 30.06.2022 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gestattungsvertrag sowie der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 70 „Solarpark Frauenberghausen“ werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die 61. Änderung des Flächennutzungsplans und die 42. Änderung des Landschaftsplans im Bereich „Solarpark Frauenberghausen“ werden in der Fassung vom 30.06.2022 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 70 „Solarpark Frauenberghausen“ wird in der Fassung vom 30.06.2022 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Verwaltung wird mit 
  • der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger,
  • der Einholung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB,
  • der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach § 26 Abs. 2 GO,
  • der anschließenden Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach § 6 Abs. 5 i. V. m. § 6a Abs. 2 BauGB und
  • der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 19:29 Uhr