Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 7.1

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:


§ 1 Änderung

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird geändert. § 3 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

Die Beauftragten für Jugend, Senioren, Kultur, Integration und Antikorruption erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 35,00 € pro Monat.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 23.02.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 11:03 Uhr