Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 - 2026

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

§ 1 Änderung

(1)         § 3 Abs. 2 Satz 3 wird gestrichen und durch folgenden neuen Satz 3 ersetzt: Die Beauftragten für Jugend, Senioren, Kultur, Integration und Antikorruption erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 35,00 € pro Monat.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 19:29 Uhr