Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Bahnhofstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Baugrundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2020 für die Errichtung eines Einfamilienhauses vor.
Im April 2021 wurde ein erneuter Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses gestellt. Dieser Antrag wurde sowohl von der Gemeinde als auch vom Landratsamt abgelehnt.
Aufgrund dieser Tatsache wurde der Antrag vom Bauherrn im Juni 2022 zurückgenommen.
Jetzt wurde wieder ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport eingereicht.
Gegenüber dem bereits genehmigten Vorbescheid ergeben sich folgende Änderungen:
Die Abmessungen des Gebäudes betragen jetzt 12 m x 8 m. (bisher genehmigt 10 m x 8 m)
Zusätzlich soll ein Carport an der Ostgrenze des Grundstückes errichtet werden.
Insgesamt werden 4 Stellplätze hergestellt. Die Anordnung der Stellplätze wurde von Schrägparker auf Längsparker geändert.
Die Stellplatzproblematik, die in der vorherigen Anfrage bemängelt wurde, hat sich auf jeden Fall verbessert. Die Längsparkstreifen sind nutzbar und neben dem Carport ist theoretisch noch ein Stellplatz möglich.
Der Vorbescheid wird über das Landratsamt Rosenheim erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu, unter der Bedingung, dass das Gebäude besser an das natürliche Gelände angepasst wird und um mindestens 0,30 m tiefer gestellt wird als beantragt. Das Landratsamt wird gebeten, dies entsprechend zu beauflagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.02.2023 15:18 Uhr