Bauantrag für die Errichtung eines Stallgebäudes mit Remise in Geigereck - geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 02.05.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2022 wurde der im Betreff genannte Antrag auf Vorbescheid behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei unter der Bedingung erteilt, dass die landwirtschaftliche Privilegierung durch Landwirtschaftsamt und Landratsamt bestätigt wird. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim - AELF - nahm mit Schreiben vom 16.08.2022 zu dem Vorhaben Stellung. 
Demnach dient die geplante Maßnahme keinem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 35 Abs. 1 BauGB. Aufgrund des geringen Umfangs der bewirtschafteten Fläche und der Tatsache, dass bei der Schafhaltung keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, besteht kein landwirtschaftlicher Betrieb. Es wird jedoch auf die Gemeinsame Bekanntmachung vom 07.07.2021 verwiesen. Angesichts der Tatsache, dass ein Teil der bewirtschafteten Fläche aufgrund der großen Hangneigung nur durch die Beweidung von Kleintieren wie z. B. Schafen genutzt werden kann, befürwortet das AELF die Errichtung des Gebäudes. 

Das Landratsamt Rosenheim (Kreisbaumeister Seeholzer und Frau Pilz) sowie das AELF waren nun vor einigen Wochen einmal vor Ort in Geigereck. Im Anschluss an diesen Termin wurde seitens der Bauherren die beigefügte Umplanung erarbeitet. Das Gebäude soll nun eingeschossig neben dem bereits bestehenden Stall errichtet werden. Auf die Remise wird verzichtet. Stattdessen sollen neben der Heulege zwei Garagenstellplätze entstehen. Da für das Gebäude Geigereck 3 bislang keine überdachten Stellplätze vorhanden sind, wäre der entsprechende Bedarf gegeben. 

Das Landratsamt Rosenheim erachtet die vorgelegte Planung als genehmigungsfähig nach § 35 Abs. 2 BauGB. Eine Abstimmung mit Herrn Seeholzer ist erfolgt. Da das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der nicht bestehenden Privilegierung derzeit nicht vorliegt, muss die Gemeinde die abgeänderte Planung nochmals behandeln und dazu Stellung zu nehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 09:49 Uhr