29. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstr. 11a - Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Behörden- und Bürgerbeteiligung zur 29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd wurde durchgeführt.
Die Fristen laufen noch bis 17.05.2023 (Behördenbeteiligung) bzw. 22.05.2023 (Bürgerbeteiligung).

Bis dato liegt nur 1 Stellungnahme vor, von Seiten des Landratsamtes Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, wie folgt:

Festsetzungen zur Grünordnung bzw. Ortsrandeingrünung aus dem Urplan sind uns leider nicht bekannt; es fällt auf, dass der Bereich, wie auch Nachbargrundstücke, wenig bis keine Bepflanzungen haben, die eine Einbindung in die Landschaft zu lassen. Es sollte über ein paar Pflanzungen und sei es nur dieses Grundstück nachgedacht werden; die Untere Naturschutzbehörde (uNB) äußert sich nicht weiter zu o.g. Bauleitplanung. Die Beteiligungsfrist zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endet zum 17.05.2023.

Vorschlag zur Abwägung: 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan enthält in Festsetzung 14. die Forderung, dass auf jeder Bauparzelle, mindestens aber je 300 m² Grundstücksfläche – an geeigneter Stelle ein Baum bodenständiger Art zu pflanzen ist, dessen Endzustand mindestens die Firsthöhe des Hauses erreicht.

Das Grundstück Hochfellnstraße 11a ist im Bestand zumindest nach Osten mit einer Bepflanzung versehen.
Bei einer Grundstücksgröße von rund 1000 m² müssen mindestens 4 entsprechende Bäume gepflanzt werden.
Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bepflanzung entsprechend zu ergänzen.

Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgelegt.

Seitens des Landratsamtes Abt. Bauverwaltung, Bauleitplanung sowie Abt. Wasserrecht wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Beschluss

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nimmt der Gemeinderat von den vorgebrachten Belangen Kenntnis und wägt diese wie folgt ab:

Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan enthält in Festsetzung 14. die Forderung, dass auf jeder Bauparzelle, mindestens aber je 300 m² Grundstücksfläche – an geeigneter Stelle ein Baum bodenständiger Art zu pflanzen ist, dessen Endzustand mindestens die Firsthöhe des Hauses erreicht.

Das Grundstück Hochfellnstraße 11a ist im Bestand zumindest nach Osten mit einer Bepflanzung versehen. Bei einer Grundstücksgröße von rund 1000 m² müssen mindestens 4 entsprechende Bäume gepflanzt werden. Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bepflanzung entsprechend zu ergänzen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Die 29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstraße 11a, wird auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 20.03.2023 einschließlich Begründung in der Fassung vom 20.03.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 09:34 Uhr