Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wurden die Gebühren durch eine Globalrechnung der Kommunalberatung Radlbeck, Straubing neu ermittelt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt und nach Beratungsergebnis beschlossen.
Der Satzungsentwurf sowie die Präsentation der Kalkulation lagen der Beschlussvorlage bei.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rimsting Rückwirkend zum 01.01.2023. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rimsting (BGS/EWS) vom 01.01.2018 außer Kraft.
Die Höhe der Gebühren wird wie folgt festgelegt:
bei Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser 2,36 € pro m³
bei Einleitung von Schmutzwasser und Oberflächenwasser 2,49 € pro m³
Die Grundgebühren bleiben unverändert bei 80,-- € (Zählergröße 4 m³/h) bzw. 120,-- € (Zählergröße 10 m³/h).
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2023 09:34 Uhr