Die Musikschule Prien e.V. beantragt mit dem Schreiben vom 31.05.2023 einen Zuschuss in Höhe von 7.724,50 € für 42 Schüler.
Im Zuschussantrag sind die Musikschüler exakt aufgelistet. Dabei wurden 3 Schüler über 18 Jahren von der Verwaltung berichtigt und vom beantragten Zuschuss abgezogen. Somit entsteht laut der Liste der Musikschule nach Berichtigung ein neuer Betrag von 7.175,07 € für 39 Schüler.
In den vergangenen Jahren 2019,2020,2021,2022 wurden 100 % des beantragen Zuschusses gewährt, mit der Bedingung, dass nachzuweisen ist, dass der Zuschuss in voller Höhe den Musikschülern zugutekommt und deren Beitrag entsprechend niedriger ist.
Auch dieses Jahr wird erneut über einen Zuschuss für das laufenden Schuljahr 2022/2023 gebeten.
Jedoch weist die Kostenaufstellung eine Veränderung auf. Die Musikschule Prien e.V. hat für einheimische Schüler eine Geschwister- bzw. Mehrfachermäßigung in Höhe von 25 % ab dem zweiten Kind oder Fach aufgeführt.
Derzeit zahlen die Priener Schüler ab dem zweiten Kind oder dem zweiten Fach eine um 25 % reduzierte Monatsgebühr.
Die Musikschule würde sich freuen, wenn die Rimstinger Musikschüler in der gleichen Weise unterstützt werden würden. Für die Rimstinger Musikschüler verringert sich der Betrag und die Zuschüsse werden prozentual bei dem Staatszuschuss angerechnet. Je höher sich die Kommunen an ihren Musikschulen beteiligen, umso mehr steigert sich der Zuschuss des Freistaates Bayern. Dies schlägt sich wiederum positiv bei den benötigten Unterrichtsgebühren nieder“, betont die Musikschule.
Generell stellt sich die Frage, ob Geschwisterkinder zukünftig unterstützt werden.
Wenn ja, ob ein zweites Fach auch unterstützt wird und schlussendlich die letzte Frage, ob 1 Kind mit einem zweiten Fach unterstützt wird.
Um einen genaueren Überblick über die Kostenrechnung und Unterschiede zu bekommen, werden nun die zu diskutierenden Möglichkeiten aufgelistet:
Zur Erklärung: der ursprüngliche Wert ist der bisher in den letzten Jahren gezahlter Betrag (25 % Ermäßigung) für alle Kinder unter 18 Jahren: dieser beträgt nach Berechnung der Verwaltung 6.086,50 €
Zuzüglich steht nun zur Diskussion:
1. Werden nun Geschwister unterstützt, wird ab dem zweiten Kind nochmals ein Zuschuss von 25 % gewährt (vom Einzelunterrichtsfach gerechnet) Geschwisterermäßigung
zuzüglich
2. Werden nun zusätzlich bei den Geschwistern zweite Fächer noch berücksichtigt, wird auf das Gruppenfach bzw. bei zwei Einzelfächern das erst begonnene Fach 25 % zusätzlich ermäßigt Geschwisterermäßigung und 2. Fachermäßigung
Nachfolgend die Berechnungen zur Veranschaulichung:
1. Berücksichtigt man nur Geschwister, ist der Gesamtbetrag: 7.053,44 €
Ursprünglicher Wert
|
6.086,50 €
|
zzgl. Geschwisterrabatt von 25 % (Einzelunterricht ab 2. Kind)
|
966,94 €
|
|
|
gesamt
|
7.053,44 €
|
2. Werden nur Geschwister, aber mit 2. Fach berücksichtigt, ist der Gesamtbetrag: 7.175,07 €
(so wurde es von der Musikschule nach Berichtigung der Verwaltung beantragt)
Ursprünglicher Wert
|
6.086,50 €
|
zzgl. Geschwisterrabatt von 25 % (Einzelunterricht ab 2. Kind)
|
966,94 €
|
zzgl. Geschwisterrabatt und 2. Fach (Gruppe)
|
121,63 €
|
|
|
gesamt
|
7.175,07 €
|
Laut der Kämmerei stehen im Haushalt 6.500 € zur Verfügung.