Tekturbauantrag zum Neubau eines Büro- und Ärztehauses mit Tiefgarage, Nordstraße 8 - Änderung der Zufahrt, Änderung der Baugrenzen, neuer Liefereinang, Änderung Vordächer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Neubau des Büro- und Ärztehauses in der Nordstraße 8 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 28.06.2023 genehmigt.
Nun haben sich 4 Punkte ergeben, die geändert werden sollen; weshalb ein Tekturbauantrag vorliegt.

1. Verlegung der Tiefgaragenabfahrt
Im Rahmen der konkreten Planung der Tiefbauarbeiten für die Tiefgarage und insbesondere deren Zufahrt stellte sich heraus, dass die Nähe zur Nordstraße (Gehweg) ein großes Problem in der Bauausführung darstellt. Insbesondere auch wegen der dort verlaufenden Leitungen der Telekom und des Stromversorgers Bayernwerk.
In gemeinsamer Abstimmung auch mit der Gemeinde kam die Idee zustande, die Zufahrt zur Tiefgarage an die Ostseite des Gebäudes zu verlegen. Dies stellt für die Versorger und die Gemeinde einen großen Vorteil dar. Damit bleibt auch eine langwierige halbseitige Sperrung der Nordstraße (Feuerwehrzufahrt und Erschließung der KiTas) erspart.
Siehe auch die Ausführungen in Punkt 1 des beiliegenden Anschreibens des Antragstellers.

2. Baugrenzen
Aufgrund dieser Änderung muss das Hauptgebäude um 0,54 m Richtung Nordstraße verschoben werden., damit ist die Baugrenze oberirdisch um ca. 0,49 m im Westen (an der Nordstraße) überschritten.  Die unterirdische Überschreitung der Baugrenze für die Tiefgarage war bereits im ursprünglichen Genehmigungsverfahren genehmigt worden. Sie teilt sich nun auf: ca. 4,5 m auf der Westseite und ca. 3,0 m auf der Ostseite.
Siehe auch die Ausführungen in Punkt 2 des beiliegenden Anschreibens des Antragstellers.

3. Neuer Zugang Liefereingang
Im weiteren Planungsfortschritt wurde in Abstimmung mit den zukünftigen Mietern, in
diesem Falle der Dialyseeinheit, die Notwendigkeit eines separaten Einganges für
Lieferzwecke deutlich. Da für die Dialyse notwendige Flüssigkeiten in großen Gebinden
angeliefert werden, die aus statischen Gründen nicht über das Foyer in das Gebäude
transportiert werden können, wird ein zweiter Zugang direkt ins Lager geplant; Dies ist
auf der Westansicht des Gebäudes ersichtlich.

4. Wegfall Vordächer
Aus entwässerungstechnischen Gründen müssen die untergeordneten Vordächer über dem Erdgeschoss und Obergeschoss 1 entfallen. Aufgrund der anteilig großen Fläche der geplanten
Vordächer würden zusätzliche Rigolen notwendig werden, die flächenmäßig nicht auf
dem Grundstück unterzubringen sind. Um die Ästhetik des Hauses weitestgehend zu
erhalten, werden die Vordächer durch einen Sonnenschutz mit Fallarmmarkise ersetzt.
Der Dachüberstand des gesamten Pultdaches ist weiterhin vorhanden. Siehe beiliegende Planzeichnung.

Aus der Sicht der Verwaltung sind die Änderungen unter Punkt 1 und 2 ein Vorteil für die Gemeinde. Durch die Verlegung der Tiefgaragenzufahrt bleibt an der Nordstraße auch mehr Freifläche erhalten, was ortsplanerisch positiv zu beurteilen ist. 
Es sollte wiederum die Vorlage eines fundierten Freiflächengestaltungsplanes beauflagt werden. Insbesondere an der Ostgrenze des Grundstückes ist trotz der eingeschränkten Platzverhältnisse eine Eingrünung notwendig. Der sichtbare Teil der Tiefgaragenzufahrt ist dabei ebenfalls zu begrünen.

Die Änderungen unter Punkt 3. und 4.  sind marginal und ortsplanerisch unproblematisch.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Gewerbegebiet Nordstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2023 14:41 Uhr