Bauantrag zur Wiederrichtung eines Zuhauses mit einer Wohneinheit, Otterkring 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.

Der Gemeinderat hatte sich mit Beschluss vom 08.12.2020 mit dem Vorhaben befasst und dieses grundsätzlich befürwortet. Der Antragsteller wurde gebeten, die Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt zu eruieren und insbesondere die Frage des Grenzabstandes zu klären.
Der Beschluss samt ursprünglicher Planung liegt der Beschlussvorlage bei.

Nun wurde seitens des Landratsamtes (Kreisbaumeister Seeholzer) die Genehmigungsfähigkeit signalisiert. Größe und Gestaltung des Gebäudes wurden neu geplant. Laut Landratsamt muss das neue Gebäude, sowie das ursprüngliche Zuhaus, auf der Grenze errichtet werden. (Ensemblewirkung, keine Störung des Blickfeldes).
Nach Aussage des Antragstellers liegt eine Übernahme des Grenzabstandes durch den Nachbarn vor.


Die neue Planung liegt der Beschlussvorlage bei.
Altbestand früher: 5,50 m x 5,50 m
Bauantrag: 8,50 m  x 6,50 m
Seitliche Wandhöhe  West 5,42 m
                                      Ost 6,54 m (aufgrund Hanglage natürliches Gelände)
Dachneigung 20 Grad

Die Schaffung des neuen Wohnraumes dient dem familiären Bedarf.

Beschluss 1

Der Bauantrag wird in der vorliegenden Form mit 1:14 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu, unter der Bedingung, dass der gesetzliche Mindestabstand zur Nordgrenze mit 3,0 m eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2023 14:41 Uhr