Bauantrag für die Errichtung eines Bungalows in der Südstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der vom Anwesen Südstraße 11a weggemessene Grundstücksteil (neue Flur-Nr.: 561/10) mit einer Fläche von 563 m² soll jetzt mit einem Bungalow bebaut werden.
Da für das neu vermessene Grundstück der Bebauungsplan nicht geändert wurde, wird der bestehende Bebauungsplan in einigen Bereichen nicht eingehalten.
Für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.: 3 „Rimsting Süd“ müssten Befreiungen erteilt werden:
- Baufenster im Osten und Süden nicht eingehalten
- Firstrichtung Dach weicht von den Festsetzungen ab
- Die zulässige GRZ von 0,20 ist geringfügig um 0,01 überschritten
Die jeweiligen Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt der Beschlussvorlage bei.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Die Errichtung eines Bungalows am Ortsrand fügt sich in die bestehende Ortsrandbebauung gut ein.
Durch die politisch gewünschte Innenraumverdichtung wird neuer zusätzlicher Wohnraum geschaffen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting-Süd“ (Baufenster, Firstrichtung, GRZ).
Die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung mit maximal einem Notüberlauf in den gemeindlichen Regenwasserkanal ist vor Erteilung der Baugenehmigung technisch und rechnerisch nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.04.2025 10:44 Uhr