Bauantrag zur Nutzungsänderung mit Ausbau der Scheune und seitlichem Eingangsüberbau beim Anwesen Geigereck 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beim bestehenden Anwesen Geigereck 3 soll die alte Scheune in Wohnraum umgewandelt und ausgebaut werden.
Insgesamt wären dann im Anwesen 2 Wohneinheiten vorhanden.
Die weitere Wohneinheit dient dem familiären Bedarf.
An der Nordwestseite des Gebäudes soll ein aufgeständerter Eingangsbereich mit kleiner Wohnraumerweiterung entstehen.
Ortsplanerisch ist dies verträglich, da der gleiche Anbau bereits auf der Südostseite besteht.
Aber:
Mit diesem Anbau würde ein Gemeindegrundstück überbaut.
Aus diesem Grund hat der Antragsteller bei der Gemeinde ein Schreiben eingereicht mit der Bitte um flächengleichen Grundstückstausch.
Das Schreiben mit einem entsprechenden Lageplan liegt der Beschlussvorlage bei.
Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich. Eine Genehmigung muss somit über das Landratsamt Rosenheim erteilt werden.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in bereits bestehender Bausubstanz ist zu begrüßen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu unter der Bedingung des vom Antragsteller angebotenen Wegetausches samt Eintragung einer Dienstbarkeit an Flur-Nr. 850, Gemarkung Greimharting für ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Gemeinde mit dem Recht dieses zur Bewirtschaftung der hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen an Dritte weiterzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2023 11:10 Uhr