Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes Zacking im Bereich der Flur-Nr.: 238, Gemarkung Greimharting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 10.10.2023 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.07.2023 wurde eine Bauanfrage (Antrag auf Vorbescheid) für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen für das Grundstück Flur-Nr. 238, Gemarkung Greimharting behandelt.
Die Eigentümerinnen dieses unbebauten Grundstückes in Zacking wollten hier die Bebaubarkeit des Grundstückes prüfen lassen.
Im Vorfeld hat das Landratsamt Rosenheim dieses Grundstück dem Außenbereich zugeordnet.
Die Anfrage für eine Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern wurde vom Gemeinderat abgelehnt.

Die Eigentümerinnen sowie einheimische Bauwerber stellen nun einen neuen Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes Zacking für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen und zusätzlicher Tiefgarage. Die Bauwerber würden einer Einheimischenbindung zustimmen.

Antragsschreiben mit Lageplan liegen der Beschlussvorlage bei.

Zur besseren städtebaulichen Beurteilung wird vor der Sitzung eine Ortseinsicht durchgeführt.
Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes befindet man sich in der Bezugsfallproblematik mehrerer in den letzten Jahren eingereichten und abgelehnten Anfragen am Rand von Bebauungsplänen.
Die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung muss gegebenenfalls immissionsschutzrechtlich geprüft und die Verträglichkeit nachgewiesen werden.
Der Bereich ist zusätzlich im Flächennutzungsplan als Streuobstwiese (besonders bedeutsam für Orts- und Landschaftsbild) ausgewiesen.

Andererseits könnte hier ein Baugrundstück für Einheimische geschaffen werden.

Eine abschließende Entscheidung (positiv oder negativ) sollte bis zur weiteren Behandlung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zurückgestellt werden.

Beschluss

Auf Grundlage der Inhalte der heutigen sehr ausführlichen Beratung stellt der Gemeinderat die Entscheidung über den Antrag zurück. Dieser wird im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beraten und letztlich auf dessen Grundlage darüber entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.11.2023 11:10 Uhr