Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Wohnung zu Ferienwohnung im Anwesen Amselweg 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ein Eigentümer einer Wohnung im Amselweg 5 beantragt über das Landratsamt Rosenheim eine Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung.
Die grundsätzliche Thematik ist dem Gremium bekannt.
Der Amselweg befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 „Rimsting Ost“ und ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Im allgemeinen Wohngebiet können Ferienwohnungen ausnahmsweise zugelassen werden.
Dies geht aber nur mit einer Baugenehmigung über das Landratsamt Rosenheim.
Die Gemeinde gibt hier lediglich eine Stellungnahme ab.
Eine Ausnahme muss nicht erteilt werden.
Rimsting gehört zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt!
Wie das Landratsamt Rosenheim dann mit einer möglichen negativen Stellungnahme der Gemeinde umgeht, kann nicht bewertet werden.
Eine Ersetzung des Einvernehmens ist grundsätzlich möglich.
Beschluss
Das Gremium lehnt aus genannten Gründen den Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
Datenstand vom 10.04.2025 08:27 Uhr