Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer in Pinswang 5a und 5b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 05.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anlässlich eines  Ortstermins mit Kreisbaumeister Seeholzer wurde die Frage aufgeworfen, ob die massive Stützmauer entlang der Kreisstraße mit der damaligen Baugenehmigung abgedeckt ist.
Nach interner Klärung im Landratsamt war die Mauer im Bauantrag so nicht dargestellt, auch wenn der Gartenbereich als ebene Fläche dargestellt war. Der Bauherr wurde aufgefordert entsprechende Planunterlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Laut Auskunft des Bauherrn wurde vor Anlegung der Mauer ein Termin mit dem Tiefbauamt des Landratsamtes durchgeführt. Die Zustimmung durch die Straßenbaubehörde ersetzt jedoch nicht die Baugenehmigung. 
Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich, die Stützmauer ist somit bis zu einer Höhe von 2,00 m genehmigungsfrei. An der höchsten Stelle ist die Mauer 3,24 m hoch.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Stützmauer zur Anlegung des Gartens erforderlich ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Bauantrag einstimmig ab. Der Antrag kann erneut vorgelegt werden mit folgenden Ergänzungen: 
Die Gestaltung und Höhe der geplanten Einfriedung (= Absturzsicherung) ist darzustellen. Die Steinmauer ist durch geeignete Maßnahmen zu begrünen, was ebenfalls im Plan darzustellen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Datenstand vom 09.05.2023 09:32 Uhr