25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl. Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5 - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 05.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 07.12.2021 die Zustimmung zur o. g. Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt.

Inzwischen liegt der Planungsentwurf der Huber Planungs-GmbH vom 25.02.2022 vor. Der Planungsentwurf und die Begründung liegen bei.

Abweichend davon sollen auf Anfrage der Antragsteller noch folgende Änderungen vorgenommen werden:

I.
Festsetzung C/1. letzter Satz, Gebäudehöhe
Der Planer hat als maximale seitliche Wandhöhe und Firsthöhe die Daten aus der Anfrage der Antragsteller übernommen, wie folgt:
seitliche Wandhöhe 5,6 m 
Firsthöhe 7,40 m

Die Antragsteller bitten nun, für eine evtl. spätere Aufstockung den Status des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes aufrecht zu erhalten, mit 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss.
Mittels Lageplan werden die Gebäudehöhen der umliegenden Grundstücke im Bestand gezeigt.

Die alte Festsetzung „2 Vollgeschosse“ ist nicht mehr praktikabel, da eine Definition über die Höhe eines Geschosses fehlt.


II.
Dem Wunsch der Antragsteller, unter Festsetzung C/6. auch Holzverkleidungen in waagrecht verlaufenden Brettern zuzulassen, hat der Gemeinderat auch in anderen Bebauungsplänen zugestimmt.
Dies ist auch hier ortsplanerisch unbedenklich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2 „Rimsting-Nord“ im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl., Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5, auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 25.02.2022 einschließlich Begründung in der Fassung vom 25.02.2022  
unter Berücksichtigung folgender Änderungen/Ergänzungen: 
- unter Punkt C/1. letzter Satz der Planung ist die seitliche Wandhöhe mit 6,0 m und die Firsthöhe 
  mit 8,20 m festzusetzen.

- unter Punkt C/6. ist die Holzverkleidung auch in Waagrecht verlaufenden Brettern zuzulassen

gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Gleichzeitig wird die Planung einschließlich der vorgenannten Anpassungen gebilligt; eine erneute Vorlage im Gemeinderat ist nicht notwendig.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Auf Grundlage dieser Planung ist gemäß § 13
BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 09:32 Uhr