Gründung eines Regionalwerk im Landkreis Rosenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der letzten Sitzung vom 05.03.2024 wurde durch Herrn Heßner vom Landratsamt Rosenheim das Thema „Regionalwerk Rosenheim“ nochmals vorgestellt und anschließend ausführlich beraten. Niederschrift und Power-Point-Präsentation liegen bei.

Im Ergebnis der Beratung soll nun über die weitere Beteiligung an dem Projekt beschlossen werden. 
Wie von Herrn Heßner ausgeführt ist dieser jetzt zu fassende Beschluss noch keine endgültige Zusage und hat noch keine bindende Wirkung (siehe Seite 10 der Präsentation).

Nachdem insgesamt noch Unsicherheit darüber besteht, wie hier weiter vorgegangen werden soll, schlagen Bürgermeister und Verwaltung vor, zunächst „dabei zu bleiben“. Damit kann man die Erarbeitung der Gründungssatzung samt der Inhalt wie Stammeinlage und weitere Finanzierung begleiten und auch noch weitere Informationen oder Beispiele anderer ähnlicher Projekt einholen.

Ggf. wäre nach der Vorgabe des Landratsamtes folgender Beschluss zu fassen:

„Die Gemeinde Rimsting bekundet ihr Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Regionalwerks Rosenheim als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnahe Verhandlungen mit den anderen interessierten Kommunen zur Ausarbeitung der erforderlichen Gründungsdokumente aufzunehmen und die notwendigen Schritte zur Gründung in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, bereits während der anstehenden Gründungsphase mögliche Projekte und Geschäftsfelder im Gemeindegebiet zu sondieren, und bei Bedarf erste Vorverhandlungen im Sinne des künftigen Regionalwerks zu führen.
Die interkommunal ausgearbeitete Gründungsdokumente sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Beschluss

Die Gemeinde Rimsting bekundet ihr Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Regionalwerks Rosenheim als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnahe Verhandlungen mit den anderen interessierten Kommunen zur Ausarbeitung der erforderlichen Gründungsdokumente aufzunehmen und die notwendigen Schritte zur Gründung in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, bereits während der anstehenden Gründungsphase mögliche Projekte und Geschäftsfelder im Gemeindegebiet zu sondieren, und bei Bedarf erste Vorverhandlungen im Sinne des künftigen Regionalwerks zu führen.
Die interkommunal ausgearbeitete Gründungsdokumente sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2024 10:44 Uhr