Vom früheren Eigentümer des Grundstückes wurde ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Abmessungen 12,00 m x 8,00 m über das Landratsamt Rosenheim eingereicht.
Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 05.07.2023 durch das Landratsamt Rosenheim zugestimmt.
Das Grundstück wurde dann an die jetzigen Bauherren verkauft.
Die neuen Eigentümer wollen das Grundstück jetzt mit einem Doppelhaus mit den Abmessungen 11,64 m x 8,24 m bebauen.
Die Grundfläche des Gebäudes würde dem Vorbescheid entsprechen.
Anstelle einer sollen nun 2 Wohneinheiten errichtet werden.
Insgesamt sind 4 Stellplätze (2 Garagen und 2 offene Stellplätze) vorhanden.
Die Gebäudehöhe und Höhenstellung entsprechen dem genehmigten Vorbescheid.
Bahnseitig soll eine Lärmschutzwand Höhe Westseite 2,00 m (ähnlich Anwesen Bahnhofstraße 69) errichtet werden.
Im Anschluss an diese Lärmschutzwand ist der Anbau von Nebenräumen mit einer sehr hohen Betonmauer geplant.
Vielleicht könnte hier der obere Bereich (als Absturzsicherung notwendig) in Form eines Geländers ausgeführt werden.
Optisch wäre dies auf jeden Fall eine Verbesserung.
Die Garage wird mit begrüntem Flachdach als Gartenerweiterung ausgeführt.
Ansonsten sind ortsplanerisch keine Bedenken erkennbar.