21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimsting für den Bereich des erweiterten Suchkreises für den Mobilfunkstandort an der Bahnlinie München-Salzburg in Rimsting, Westernach - Einstellung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 30.01.2024 (AZ: M1K21.3729) wurde die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zur Errichtung des Funkmastes auf Flur-Nr. 246, Gemarkung Rimsting im Bereich der Bahnüberführung Westernacher Straße bestätigt.

Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit hinfällig.

Beschluss

Das Verfahrung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines erweiterten Suchkreises für den Mobilfunkstandort an der Bahnlinie München-Salzburg in Rimsting, Westernach wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2024 10:44 Uhr