Entlastung des Haushaltsjahres 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt; den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister

Die Jahresrechnung 2022 wurde in der heutigen Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Somit kann nun die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2022 für die Gemeinde Rimsting wird gemäß Art. 102 GO die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2024 10:44 Uhr