Entlastung des Haushaltsjahres 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 26.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) | Gemeinderatssitzung | 26.03.2024 | ö | beschließend | 11 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt; den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister
Die Jahresrechnung 2022 wurde in der heutigen Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Somit kann nun die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.
Beschluss
Für die Jahresrechnung 2022 für die Gemeinde Rimsting wird gemäß Art. 102 GO die Entlastung ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2024 10:44 Uhr