Bauantrag für die Errichtung einer Schallschutzwand beim Anwesen Priener Straße 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Eigentümerin des Anwesens Priener Straße 28 beantragt die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Staatsstraße 2092.

Es handelt sich um eine schallabsorbierende Lärmschutzwand der Firma Perr.

Der Schall würde somit nicht auf die gegenüberliegende Straßenseite abgeleitet, sondern absorbiert.

Die Länge der Wand würde 39,20 m und die Höhe 2,70 m betragen. Die Höhe der Wand ist damit begründet, dass das Wohnhaus höher als die Straße liegt.

Laut Bauherrin würde die Wand grundstücksseitig bepflanzt. Die Pflanzen sollen dann über die Wand wachsen.

Im Vorfeld wurde durch die Antragstellerin ein Schalltechnisches Gutachten beauftragt, dass die sehr hohe Lärmbelastung nachweist.
Dieses Gutachten übersenden wir anbei zur Kenntnisnahme.

Es handelt sich hier um einen Bauantrag, da eine isolierte Befreiung durch die Gemeinde nur bis zu einer Höhe der Wand von 2,00 m möglich ist.
Somit muss das Landratsamt Rosenheim final über den Antrag entscheiden.

Laut Auskunft der Bauherrin wäre eine Genehmigung nach Rücksprache beim Landratsamt bis zu einer Höhe von 3,00 m denkbar.

Beschluss

Das Gremium lehnt den Bauantrag ab!

Unter folgenden Bedingungen/Änderungen kann eine Zustimmung in Aussicht gestellt werden.

  • Abrücken der Lärmschutzwand um 2,00 m von der Grundstücksgrenze
  • Maximale Höhe der Wand 2,50 m
  • Straßenseitig ist eine durchgehende Begrünung anzulegen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 09:17 Uhr