Auf Basis des Beschlusses vom 08.03.2022 zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms werden folgende Gesichtspunkte beschlussmäßig festgehalten:
Die Gemeinde Rimsting wehrt sich gegen die Festlegungen zur Siedlungsentwicklung (Punkt BII):
Die diesbezüglichen Festlegungen führen nicht zu einer Stärkung des ländlichen Raumes und nicht zu einer Entlastung der Verdichtungsräume, sondern ganz im Gegenteil:
- der ländliche Raum wird eingefroren und konserviert
- die Entwicklung der Zentren wird forciert
- von wegen: gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land!
- Entwicklungsstopp für kleinere Gemeinden
zementiert durch folgende Prinzipien:
- Entwicklung nur dort wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden
sind
- uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innenentwicklung und
Stopp der Außenentwicklung
Die geplante Fortschreibung des Regionalplans setzt die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms hier zu Ungunsten der kleinen Gemeinden um.
Konkret wird im Regionalplan eine Entwicklungsbeschränkung
für Gemeinden unter 5000 Einwohnern festgesetzt.
Die kleinen Gemeinden, die schon lange auf unnötige und überzogene Ausweisungen von Bauland verzichten, werden jetzt bestraft.
Die Statistik zum Flächenverbrauch in der Gemeinde Rimsting stellt sich wie folgt dar:
von 1996 bis 2021 neue Gewerbefläche 10,98 ha
neue Wohnbaufläche 2,68 ha
Ausgleichsfläche 2,79 ha
in 25 Jahren wurden 13,66 ha neues Bauland geschaffen = pro Jahr 0,55 ha; nach einer Statistik aus 2020 werden in Bayern 11,6 ha pro TAG versiegelt.
Hier ist mehr als deutlich bewiesen, dass man restriktiv und sinnvoll mit Baulandausweisungen umgegangen ist.
Andererseits hat die Gemeinde Rimsting umfangreiche infrastrukturelle Einrichtungen geschaffen. Es bestehen 2 Kindertagesstätte mit 4 Häusern und insgesamt 10 Betreuungsgruppen von Krippe bis Hort. Außerdem gibt es eine Grundschule. Es gibt einen Supermarkt, einen Metzger, 3 Bäckereien, Arzt und Apotheke, 2 Feuerwehrgerätehäuser, 2 Gemeindesäle, eine gute Mischung an größeren und kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, also auch entsprechend viele Arbeitsplätze.
Insgesamt bietet sich eine in sich geschlossene Struktur, die auch eine gewisse Entwicklungsfähigkeit für die Gemeinde bieten muss, um weiterhin Wohn- und Arbeitsplätze zu garantieren.
In der Online-Besprechung am 05.04.2022 wurde seitens der Regierung von Oberbayern erklärt, dass es um die Verhinderung von Zuzug von außen geht und um kurze Wege im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen. Die Gemeinde Rimsting bemüht sich seit Jahrzehnten keine Baugebiete für den freien Markt auszuweisen, sondern ggf. nur kleine Baugebiet für Einheimische zu schaffen. Leider bietet sich rechtlich kein Möglichkeit im Innenbereich, bzw. in bestehenden Bebauungsplänen eine Bindung für Einheimische zu bewerkstelligen. Der Zuzug von außen ist insbesondere durch die enorm hohen und stetig steigenden Grundstückspreise verursacht, die sich die einheimische Bevölkerung nicht mehr leisten kann. Gesetzliche Möglichkeiten zur Sozialbindung und Einheimischenbindung wären hier sehr hilfreich.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende grundlegende Fragen:
Wie soll die Gemeinde noch Bauland für Einheimische oder Sozialen Wohnungsbau betreiben, wenn nicht außerhalb des Innenbereiches bzw. der Bebauungspläne?
Wie soll die Gemeinde, die vom Staat per Gesetz auferlegte, Verpflichtung zur Kinderbetreuung räumlich erfüllen und auch finanziell, wenn zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer und Einkommenssteuer mangels Grundstücken und Wohnungen ausfallen.
Sollen die notwendigen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere Anlagen für die Kinderbetreuung oder auch für alternative Energieanlagen (Heizwerk o.ä.) in den größeren Nachbargemeinden errichtet werden? Auf deren Kosten?
Die ohnehin bereits verdichteten Siedlungsräume werden weiter belastet und überhitzt.
Die immer umfangreicheren Planungsprozesse führen zur Verteuerung und Verlangsamung wichtiger Projekte.
Eine ausgewogene und faire räumlich gerechte Landesplanung sieht aus der Sicht der Gemeinde Rimsting anders aus.
Die Stärkung der regionalen Planungsebene beschneidet die kommunale Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht sowie die Entscheidungsfreiheit der örtlichen Gemeinschaft über die eigene Zukunft. Das Subsidiaritätsprinzip wird hier massiv missachtet.
Und auch wenn der Gemeinde sehr viel an der Bewahrung und Wiederherstellung von Naturräumen liegt, darf das nicht dazu führen, dass keinerlei Entwicklung mehr möglich ist.
Ein maßvoller Umgang mit neuen Flächenversiegelungen sowie die Mehrfachnutzungen von Grundstücken und Gebäuden und die Schaffung von klimatisch guten Voraussetzungen muss Aufgabe aller Kommunen, unabhängig von ihrer Größe sein. Und umgekehrt muss jede Kommune die Möglichkeit haben in ihrem Bereich städtebaulich, infrastrukturell und sozialpolitisch sinnvolle Lösungen zu verwirklichen.
Aus diesen Gründen lehnt der Gemeinderat die vorliegende 15. Fortschreibung des Regionalplanes ab.