Bauanfrage (formlos) zur Bebauung Grundstück Flur-Nr. 174 der Gemarkung Rimsting, am Angerweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 03.05.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Antragsschreiben vom 14.04.2022 sowie der zugehörige Lageplan war den Gemeinderäten mit der Beschlussvorlage zugesandt worden.
Das Grundstück, grenzt zwar unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 7 „Rimsting-Ost“ an, liegt aber außerhalb und damit im Außenbereich.

Die dargestellte Problematik bezüglich des Straßenverlaufs, der wie so oft nicht auf dem vermessenen Grundstück der Gemeinde, sondern auf Privatgrund verläuft könnte durch einen Grundstückstausch geregelt werden. Im schlimmsten Fall müsste die Gemeinde die Leitungen und die Straße verlegen.

In den zurückliegenden Jahrzehnten hat der Gemeinderat viele gleichartige Bebauungsanfragen am Rand von Bebauungsplänen mit dem Hinweis auf die Bezugsfallproblematik abgelehnt. 

Nachdem jetzt die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beschlossen wurde, könnte man die Fläche in diesem Zug mit beurteilen und eine Entscheidung über die Bauanfrage bis dahin zurückstellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bauanfrage im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu prüfen und eine Entscheidung bis dahin zurückzustellen.
Bezüglich der notwendigen Grundstücksregelung für den Straßenverlauf und die verlegten Leitungen wird Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:54 Uhr