8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Greimharting" im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 5/4, Gemarkung Greimharting, Greimharting 28 - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 03.05.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 18.01.2022 die Zustimmung zu einer neuerlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Greimharting in Aussicht gestellt.

Die Änderungsplanung wurde inzwischen erstellt und war den Gemeinderäten mit der Beschlussvorlage zugesandt worden.
Neben der Höhenkote in der Planzeichnung wurde die Textfestsetzung C1 und C2 noch angepasst und so festgelegt, wie zuletzt beim unmittelbaren Nachbargrundstück Greimharting 29, wie in der 
Begründung zur Bebauungsplanänderung dargelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 10 „Greimharting“ für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 5/4, Gemarkung Greimharting, Greimharting 28, auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 08.04.2022 einschließlich Begründung in der Fassung gleichen Datums, zu ändern.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Auf Grundlage der Planung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:54 Uhr