Änderungen gegenüber Erstbeschluss vom 08.03.2022:
Seitens des Landratsamtes wurde der Haushalt 2022 entsprechend dem GR-Beschluss vom 08.03.2022 mit Schreiben vom 17.03.2022 als nicht ordnungsgemäß eingestuft, da die Übertragung der gebildeten Haushaltseinnahmereste aus dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 485.000 € in das laufende Haushaltsjahr und die Finanzierung der Maßnahmen aufgrund der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 nicht mehr möglich ist.
Diese Kreditermächtigung ist somit in den neuen Haushalt 2022 neu aufzunehmen.
Außerdem ergaben sich seit der Haushaltsberatung folgende für den Haushalt 2022 maßgeblichen Änderungen:
- Verringerung der Straßensanierungsmaßnahmen
- Zusätzliche Klasse in der Grundschule aufgrund sehr hoher Schülerzahlen
- Anmietung für Hort mit evtl. Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen
- Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zinsen an. Somit mussten die im Haushalt veranschlagten Zinszahlungen für neue Darlehen angepasst werden.
Stand Vorberatung zum Verwaltungshaushalt:
Dem Vermögenshaushalt kann nach dem Haushaltsplan ein Betrag von 217.400 € zugeführt werden. Somit wird die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV in diesem Jahr auch im Haushaltsansatz wieder erreicht (185.000 € Gesamttilgungsraten). Für die kommenden Jahre kann nach der derzeitigen Finanzplanung weiterhin mit einem Ausgleich der Mindestzuführung gerechnet werden.
Änderungen Verwaltungshaushalt:
Einnahmen u. a.:
- Lohnkostenerstattungen n. Infektionsschutzgesetz + 16.000 €
Ausgaben u. a.:
- Personalkosten (Tourist-Info) - 10.000 €
- Zinsausgaben für Darlehen + 12.000 €
- Sächlicher Verwaltungsaufwand + 28.000 €
(Unterh. Anmietung f. Hort +3.000 €, Miete f. Anmietung +25.000 €)
Deshalb Verringerung der Zuführung zum Vermögenshaushalt um 14.000 €
Somit neu:
Dem Vermögenshaushalt kann nach dem Haushaltsplan ein Betrag von 203.400 € zugeführt werden. Somit wird die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV in diesem Jahr auch im Haushaltsansatz wieder erreicht (185.000 € Gesamttilgungsraten). Für die kommenden Jahre kann nach der derzeitigen Finanzplanung weiterhin mit einem Ausgleich der Mindestzuführung gerechnet werden.
Änderungen Vermögenshaushalt:
Einnahmen u. a.:
- Zuführung von Verwaltungshaushalt - 14.000 €
- Entnahme aus Rücklage - 485.000 €
- Darlehensaufnahme f. HB Pinswang + 485.000 €
Ausgaben u. a.:
- Straßensanierungen bzw. -erneuerungen - 50.000 €
- Umbaumaßnahme Anmietung Hort + 25.000 €
- zusätzl. Tische, Stühle, Garderobe Schule + 11.000 €
Außerdem entsprach die dem Haushalt beigefügte Rücklagenübersicht nicht den Vorgaben und wurde angepasst.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und alle weiteren Anlagen sowie der Vorbericht wurden entsprechend angepasst und kann unter www.rimsting.de, Aktuelle Kurzmeldungen, Nächste Gemeinderatssitzung eingesehen werden.