Haushalt 2022; Erlass Haushaltssatzung und Finanzplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 03.05.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Änderungen gegenüber Erstbeschluss vom 08.03.2022:
Seitens des Landratsamtes wurde der Haushalt 2022 entsprechend dem GR-Beschluss vom 08.03.2022 mit Schreiben vom 17.03.2022 als nicht ordnungsgemäß eingestuft, da die Übertragung der gebildeten Haushaltseinnahmereste aus dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 485.000 € in das laufende Haushaltsjahr und die Finanzierung der Maßnahmen aufgrund der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 nicht mehr möglich ist.
Diese Kreditermächtigung ist somit in den neuen Haushalt 2022 neu aufzunehmen.
Außerdem ergaben sich seit der Haushaltsberatung folgende für den Haushalt 2022 maßgeblichen Änderungen:
  • Verringerung der Straßensanierungsmaßnahmen
  • Zusätzliche Klasse in der Grundschule aufgrund sehr hoher Schülerzahlen
  • Anmietung für Hort mit evtl. Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen 
  • Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zinsen an. Somit mussten die im Haushalt veranschlagten Zinszahlungen für neue Darlehen angepasst werden.

Stand Vorberatung zum Verwaltungshaushalt:
Dem Vermögenshaushalt kann nach dem Haushaltsplan ein Betrag von 217.400 € zugeführt werden. Somit wird die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV in diesem Jahr auch im Haushaltsansatz wieder erreicht (185.000 € Gesamttilgungsraten). Für die kommenden Jahre kann nach der derzeitigen Finanzplanung weiterhin mit einem Ausgleich der Mindestzuführung gerechnet werden.


Änderungen Verwaltungshaushalt:
Einnahmen u. a.:
- Lohnkostenerstattungen n. Infektionsschutzgesetz         + 16.000 €

Ausgaben u. a.:
- Personalkosten (Tourist-Info)        - 10.000 €
- Zinsausgaben für Darlehen        + 12.000 €
- Sächlicher Verwaltungsaufwand         + 28.000 €
   (Unterh. Anmietung f. Hort +3.000 €, Miete f. Anmietung +25.000 €)
Deshalb Verringerung der Zuführung zum Vermögenshaushalt um 14.000 € 



Somit neu:
Dem Vermögenshaushalt kann nach dem Haushaltsplan ein Betrag von 203.400 € zugeführt werden. Somit wird die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV in diesem Jahr auch im Haushaltsansatz wieder erreicht (185.000 € Gesamttilgungsraten). Für die kommenden Jahre kann nach der derzeitigen Finanzplanung weiterhin mit einem Ausgleich der Mindestzuführung gerechnet werden.


Änderungen Vermögenshaushalt:
Einnahmen u. a.:
- Zuführung von Verwaltungshaushalt        - 14.000 €
- Entnahme aus Rücklage        - 485.000 €
- Darlehensaufnahme f. HB Pinswang        + 485.000 €

Ausgaben u. a.:
- Straßensanierungen bzw. -erneuerungen        - 50.000 €
- Umbaumaßnahme Anmietung Hort        + 25.000 €
- zusätzl. Tische, Stühle, Garderobe Schule        + 11.000 €

Außerdem entsprach die dem Haushalt beigefügte Rücklagenübersicht nicht den Vorgaben und wurde angepasst.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und alle weiteren Anlagen sowie der Vorbericht wurden entsprechend angepasst und kann unter www.rimsting.de, Aktuelle Kurzmeldungen, Nächste Gemeinderatssitzung eingesehen werden.

Beschluss 1

Nachdem die Haushaltssatzung verlesen wurde, beschließt der Gemeinderat, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung 2022 zu erlassen und den Haushaltsplan, mit den darin enthaltenen Angaben und Abschlussziffern aufzustellen. Der beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Kommunale Finanzplanung samt Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2022 für die Jahre 2021 – 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:54 Uhr