Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Gartenweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ein noch unbebautes Grundstück im Gartenweg soll jetzt mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebaut werden.
Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich.
Die Baugenehmigung wird durch das Landratsamt Rosenheim erteilt.
Die Abmessungen des Gebäudes betragen 12,49 m x 7,24 m.
Das Einfügen in die Umgebungsbebauung ist gegeben.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken zu erkennen.
Die Höhenstellung des Gebäudes wurde im Auftrag der Gemeinde von Bautechniker Martin Oberloher überprüft. Die Situierung im Gelände muss 20 cm tiefer erfolgen, um eine Anpassung an das natürliche Gelände sicherzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu, mit der Auflage, dass die Stellung im Gelände um 0,2 m tiefer erfolgt. Das Landratsamt wird außerdem gebeten eine Höhenfeststellung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn vor Ort durch die Gemeinde zu beauflagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2022 11:55 Uhr