Bebauungsanfrage (formlos) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 521/2, Gemarkung Rimsting an der Ecke Greimhartinger Straße / Oberdorfstraße (Reithallengrundstück) - Ergebnis der Beratung durch den Kreisbaumeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 08.02.2022 die Anfrage zurückgestellt, um sich mit dem Kreisbaumeister zu beraten.

Bei einem Termin vor Ort wurden mit dem Kreisbaumeister folgende Gesichtspunkte erarbeitet:
Es ist völlig richtig, dass sich die Gemeinde an dieser Ortsrandlage besondere Gedanken macht und umsichtig mit einer Überplanung umgeht.
Der Kreisbaumeister beurteilt die Bebauung des Reithallen-Areals aus der Sicht der Ortsplanung wie folgt:
Das von der Gemeinde entwickelte städtebauliche Konzept geht in die richtige Richtung.
Schön wäre, wenn hier die Gestaltung und Baukörpergröße an einen Bauernhof mit Austragshaus erinnert.
Die Höhenlage hat die Gemeinde in der Hand. Es ist durchaus vertretbar und wünschenswert, dass die Firsthöhe der gegenüberliegenden gemeindlichen Gebäude nicht überschritten wird.
Er empfiehlt auch dringend, die östlich anschließende Fläche mit zu überplanen, sowie auch die nördlich angrenzenden Gebäude. Insbesondere bezüglich der Höhenstellung muss hier sorgsam umgegangen werden, im Norden wegen des Ortsrandes, im Osten wegen der angrenzenden Ge-bäude.

Eine vorgezogene Überplanung nur des Reithallengrundstückes ist nicht zielführend, zumal dann nach Osten zur Bebauung an der Priener Straße eine Innenbereichslage entsteht, die nach § 34 BauGB bebaubar wäre. 
Trotz des Interesses der Eigentümer sollte die Gemeinde sich hier die nötige Zeit nehmen.

Beschluss

Die Bebauungsanfrage wird aufgrund des dargestellten Sachverhalts in der vorliegenden Form abgelehnt. Die Gemeinde wird die Bebaubarkeit der gesamten (im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesenen) Fläche im Rahmen der beschlossenen Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Hauptort und das Bahnhofsgebiet nochmals prüfen und dann entsprechende Beschlüsse fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:55 Uhr