Bauanfrage formlos zur Errichtung einer Betonmauer mit Laubengang und einer zusätzlichen Unterkellerung abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beim Anwesen Hochstätt 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Hochstätt 5 stellen eine formlose Bauanfrage an den Gemeinderat für folgende Maßnahmen:

  • Zusätzliche Unterkeller ostseitig der Hofstelle als Holzlagerraum
  • Errichtung einer Betonmauer mit aufgesetztem Laubengang an der westlichen Grundstücksgrenze

Für beide Maßnahmen wäre die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Für die Unterkellerung müsste ein zusätzliches Baufenster geschaffen werden.
Für die Betonmauer mit Laubengang wären entsprechende Festsetzungen für Einfriedungen erforderlich.

Ein zusätzliches Baufenster für eine Unterkellerung ist ortsplanerisch unproblematisch, stellt aber dennoch eine zusätzliche Versiegelung dar. 
Anders stellt sich die Lage bei der Betonmauer mit Laubengang dar. Die Mauer hat an Ihrer höchsten Stelle eine Höhe von 2,25 m zusätzlich Laubengang mit nochmals ca. 1,00 m, also eine Gesamthöhe von 3,25 m.

Es stellt sich die Frage ob hier nun nochmals für dieses Areal eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden soll.

Das Antragsschreiben übersenden wir anbei.

Beschluss 1

Der Bürgermeister schlägt aufgrund der geäußerten Bedenken aus den Reihen des Gemeinderates vor, im Hinblick auf die geplante Betonmauer nochmals einen Ortstermin abzuhalten. Dies wird mit 4:10 Stimmen abgelehnt, weil es aufgrund der Ortskenntnis für nicht erforderlich gehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 2

Auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes hält der Gemeinde eine isolierte Befreiung für die Errichtung der Mauer ortsplanerisch für vertretbar. Bedingung ist die Zustimmung der westlich und nördlich angrenzenden Nachbarn. Die maximale Höhe der Mauer darf 2,0 m betragen.
Im vorzulegenden Antrag auf isolierte Befreiung (der dann im Bauausschuss behandelt wird) ist die letztendliche Gestaltung der Mauer außen darzustellen und die Höhe anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die geplante Unterkellerung an der Ostseite für den Holzlagerraum könnte über einen Bauantrag mit Befreiung durch das Landratsamt gelöst werden, da im Bebauungsplan Hochstätt bereits Befreiungen für die überbaubare Fläche durch das Landratsamt zugelassen wurden.
Dann wäre auch hier keine Bebauungsplanänderung notwendig.
Im Übrigen stellt der Raum keine zusätzliche Versiegelung dar, weil sich hier bereits ein Erdtank befindet.

Auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes stellt der Gemeinderat die Zustimmung zu einem entsprechenden Bauantrag mit Befreiung von den Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:55 Uhr