Bootsliegeplätze der Gemeinde (Schafwaschen und Strandanlage) - Neufestlegung der Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 12

Sachverhalt

Das Thema wurde in der letzten nichtöffentlichen Sitzung vorberaten.
Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2010.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für die Liegeplätze um 30 % zu erhöhen und die Beträge ab der Saison 2023 (gerundet) wie folgt festzulegen:


Seglerhafen Liegeplatz schmal
   806,00 aufger.     810,--
Seglerhafen Liegeplatz breit
   936,00 aufger.     940,--
Seglerhafen Landliegeplätze
   201,50 abger.      200,--
Strandanlage Elektroboot Steg
   669,50 aufger.     670,--
Strandanlage Landliegeplatz
   201,50 abger.      200,--
Bootshütten
2.704,00 abger.  2.700,--
Bereitstellungsgebühr
wenn ein Liegeplatz für 1 Jahr
nicht benötigt wird


77,35       aufger.   80,--

Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.


Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt aufgrund der zunehmend sehr großen Elektroboote bzw. der gravierenden Unterschiede der Motorenstärke von 2 kw bis 100 kw, folgende Punkte zu eruieren und vorzulegen:

  1. Wie hat sich der Stromverbrauch in den letzten Jahren verändert?
In welcher Form könnte man zu einer Abrechnung nach Bootsgröße bzw. Motorenstärke kommen, bzw. wie organisieren das andere Hafenbetreiber.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2022 11:55 Uhr