25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Rimsting-Nord" im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl., Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord wurde die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die Verwaltung hat die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zusammengestellt. Die Aufstellung wurde mittels Beamer gezeigt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss 1

Zu Punkt I/1.
Landratsamt Rosenheim, Ortsplanung Bauleitplanung

Es handelt sich hier nicht ausschließlich um ein Wohngebäude. Es ist daneben die Einrichtung einer Werkstatt für den Elektrobetrieb des Eigentümers (1-Mann-Betrieb) sowie ein Materiallager im Nebengebäude geplant. Nachdem dieser nicht störende kleine Handwerksbetrieb auch im Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, kann die Frage der Gebietsausweisung im Zusammenhang mit der vorliegenden Änderungsplanung außer Acht bleiben. 
Die Gemeinde Rimsting hat unabhängig davon die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzept für das gesamte Gebiet in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der geeigneten Gebietsausweisung zu beraten sein.
Um die junge Familie nicht in der Verwirklichung ihres Eigenheimes samt Firma zeitlich zu behindern, wird die jetzige Bebauungsplanänderung vorgezogen. Ein neues städtebauliches Ziel ist damit nicht verbunden. Das geplante Gebäude könnte auch im rechtsverbindlichen Bebauungsplan verwirklicht werden; angepasst wird lediglich der Standort.

Der unvollständige Satz „Im Übrigen wurden“ wird gestrichen; dieser nicht benötigte Textbaustein wurde versehentlich nicht gelöscht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Punkt I/2. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde

Mit der Festsetzung C7. „Einfriedungen dürfen keinen Sockel haben, der über das Gelände reicht“ ist der Hinweis bereits zum Teil erfüllt. Die Bodenfreiheit von 15 cm wird in dieser Festsetzung noch redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung unter Punkt C7 wie oben unter Punkt I/2. Festgelegt, redaktionell zu ergänzen. In der Begründung werden im drittletzten Absatz die Worte „Im Übrigen wurden“ gestrichen (siehe obige Festlegung zur Punkt I/1.

Die 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting-Nord“ für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl., Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5, wird auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim, in der Fassung vom 25.02.2022, redaktionell ergänzt durch Beschluss vom 28.06.2022 einschließlich Begründung in der Fassung gleichen Datums mit redaktioneller Änderung durch Beschluss vom 28.06.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:56 Uhr