Entwässerungseinrichtung: Kalkulationszeitraum Gebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bei der letzten Kalkulation (Abschluss Dezember 2017) war der Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021. Die neue Kalkulation hätte eigentlich 2021 für den Vorkalkulationszeitraum 2022 bis 2025 erfolgen müssen. Dies ist aber u. a. wegen der Corona-Pandemie und den internen Auswirkungen nicht erfolgt.
Die Gebühren sollen nun ab 01.01.2023 neu festgesetzt werden. Für die Neukalkulation soll weiterhin ein 4-jähriger Kalkulationszeitrahmen festgelegt werden. Der Vorkalkulationszeitrahmen beträgt somit die Jahre 2023 bis 2026. Die Nachkalkulation insb. für die Jahre 2018 – 2022 erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Neukalkulation der Entwässerungsgebühren weiterhin einen 4-jährigen Kalkulationszeitrahmen von 2023 bis 2026 festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:56 Uhr