Festlegung des Kalkulatorischen Zinssatzes für Beitrags- und Gebührenkalkulationen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verzinsung des Anlagekapitals soll sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren und vom Gemeinderat festgelegt werden (lt. Prüfungsverband).
Bis 2020 wurde vom Gemeinderat zuletzt am 13.09.2016 folgendes festgelegt:
Der Kalkulatorische Zinssatz wird ab 2016 nach den ermittelten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten für den Zeitraum 1980 bis 2015 entsprechend dem Mittelwert aller Laufzeiten (1 – 10 Jahre) der letzten 20 Jahre ermittelt. Bis 2020 wird dieser nach diesem Schema fortgesetzt.
Daraus ergibt sich für
- 2016 3,8 %
- 2017 3,2 %
- 2018 3,0 %
- 2019 2,8 %
- 2020 2,6 %
- 2021 2,3 %
- 2022 ? (noch nicht bekannt)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ab 2021 den Kalkulatorischen Zinssatz weiterhin nach den ermittelten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten für den jeweilig veröffentlichten Zeitraum bis Vorjahr entsprechend dem Mittelwert aller Laufzeiten (1 – 10 Jahre) der letzten 20 Jahre festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2022 11:56 Uhr