Beim bestehenden Gebäude Kalkgrubstraße 4 besteht sowohl eine Gewerbe- als auch eine Wohnnutzung.
Die Eigentümer möchten nun das bestehende Gebäude wie folgt erweitern.
- Anbau eines zusätzlichen Kellerlagerraumes für das bestehende Gewerbe
- Aufstockung des Dachgeschosses zur Schaffung von 2 Wohnungen für die eigenen Kinder
Für die Erweiterung des Gewerbebereichs im UG Richtung Süden besteht kein Baufenster.
Das Gebäude soll um 1,45 m angehoben werden, um eine Nutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen.
Die Firsthöhe würde nach der Aufstockung 11.45 m betragen.
Die seitliche Wandhöhe im Süden beträgt 6,14 m und im Norden 8,78 m.
Dies ist der Hanglage des Grundstücks geschuldet.
Beim Nachbaranwesen Ahornstraße 2 wurde kürzlich ebenfalls das Dachgeschoss aufgestockt.
Hier wurde eine Firsthöhe von 9,25 m und eine seitliche Wandhöhe von 6,70 m zugelassen.
Dieser Fall passt genau in die Vorträge von Kreisbaumeister Seeholzer und Städteplaner Hohmann vom 26.09.2022.
Der Gemeinderat muss jetzt entscheiden, ob zur Schaffung von Wohnraum für Einheimische Kinder hier entsprechend vorgegangen werden soll.
Eine Genehmigung könnte ohne Änderung des Bebauungsplanes über das Landratsamt Rosenheim erfolgen. Für das Gebäude wurden bereits Befreiungen bzgl. der überbaubaren Fläche sowie der Geschossflächenzahl durch das Landratsamt Rosenheim erteilt.