26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting an der Kalkgrubstraße Ecke Lärchenstraße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 28.06.2022 die Zustimmung zur beantragten Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt. Der Beschluss samt Anfrage liegt bei.

Die Planung zur Bebauungsplanänderung ist derzeit noch in Arbeit und wird in der Sitzung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2 „Rimsting-Nord“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting, an der Kalkgrubstraße / Ecke Lärchenstraße , auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 01.12.2022 einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.12.2022 unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungen zur Festlegung der Höhenkoten und der Oberflächenwasserbeseitigung.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Auf Grundlage dieser Planung ist gemäß § 13 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 11:35 Uhr