13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Hochstätt im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1184/6, Gemarkung Rimsting, in Hochstätt - Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur o.g. Bebauungsplanänderung wurde die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die Planung liegt bei.
Seitens der Bürger wurden bis dato keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht; die Frist läuft noch bis 05. Dezember 2022. Sollten noch Stellungnahmen eingehen werden sie in der Sitzung vorgelegt.

Seitens des Landratsamtes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

I. Abteilung Kreisbauamt / Bauleitplanung:
bauplanungsrechtlich sind folgende Festsetzungen nicht eindeutig und lassen ggfs. nicht beabsichtigte Auslegungen zu:

2.4. mit dem Planzeichen I wird hier nur das Maß der baulichen Nutzung geregelt, nicht jedoch die Nutzung der überbaubaren Fläche abgegrenzt (4.3) oder vorgegeben. 
Was ist ein „Garagen-Tiefgaragen-Geschoss“? Oberirdische Garagen? Oberirdische Garagen mit Tiefgarage darunter? Eingeschossige Tiefgarage ohne oberirdische Garagen?
Ohne konkrete Festsetzung zur Nutzung der abgegrenzten östlichen überbaubaren Fläche, wären dort nicht nur Garagengebäude ohne Höhenlagevorgabe, sondern auch erdgeschossige Hauptnutzungen zulässig!?

Der Planentwurf sollte aus Gründen der Rechtssicherheit nochmal klarstellend überarbeitet und ergänzt werden.


Abwägungsvorschlag:

Das Planzeichen 2.4 wird konkretisiert und wie folgt festgesetzt:
maximal ein unterirdisches Garagengeschoß (Tiefgarage) zulässig


II. Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass sie sich zur Planung nicht äußert.

Beschluss

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird die Planung wie folgt redaktionell konkretisiert:
Festsetzung 2.4 erhält folgende Fassung: 
maximal ein unterirdisches Garagengeschoß (Tiefgarage) zulässig

Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Hochstätt für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1184/6, Gemarkung Rimsting, in Hochstätt, wird auf Grundlage der Planung in der Fassung vom 11.10.2022 einschließlich Begründung in der Fassung vom 11.10.2022 unter Berücksichtigung der oben festgelegten redaktionellen Ergänzung unter Festsetzung B 2.4 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 11:35 Uhr