Wasserversorgung: Gebühren und Beitragskalkulation mit Satzungsprüfung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Rimsting vom 13.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. §6 BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. §9a BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. §10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze1 gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunalberatung Radlbeck) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS / einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die oben erläuterte Information zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 11:35 Uhr