Vollzug des Bay.Straßen- und Wegegesetzes - Widmung und Löschung Teilbereiche Osterhofener Fußweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ein Teilstück des Osterhofener Fußweges mit einer Länge von 130 m wurde neu gebaut.
Ein weiteres Teilstück mit einer Länge von 85 m wurde rückgebaut und hat somit jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Das neue Teilstück beginnend Nord-Ost-Ecke der Flur-Nummer 978, Gemarkung Greimharting und endet bei der Einmündung in die GV-Straße Osterhofener Straße. Das alte Teilstück beginnend an der Nord-Ost-Ecke Flur-Nr. 978, Gemarkung Rimsting und endet in der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Schacherbreitenweg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann somit gelöscht werden.
Die Merkmale eines beschränkt öffentlichen Weges sind gegeben.
Baulastträger ist die Gemeinde Rimsting
Das insgesamt 130 m lange neue Teilstück wird daher nach § 6 BayStrWG zu einem beschränkt öffentlichen Weg gewidmet. Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“
Das alte Teilstück wird eingezogen und somit gelöscht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Widmung und Löschung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2022 15:27 Uhr