Formlose Bauanfrage Aufstockung und Anbau Wohn- und Gewerbeanwesen Kalkgrubstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 17.01.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich mit Beschluss vom 11.10.2022 mit der Bauanfrage befasst.

Maßgeblich für die damalige Zustimmung war die Aussage des Antragstellers, dass die Nachbarn keine Einwände hätten.
Dies stellte sich im Nachgang zur Sitzung als nicht ganz richtig heraus.
Deshalb wurde den Nachbarn (Ost, Nord und West) schriftlich offiziell die Gelegenheit gegeben, ihre Bedenken ggf. zu äußern.
Das entsprechende Schreiben der Nachbarn liegt der Beschlussvorlage bei.
Die westlich angrenzende Grundstücksnachbarin hat erklärt, dass sie zwar nicht begeistert sei, jedoch keine konkreten Bedenken vortragen würde.

Die Ausführungen der Nachbarn sind insoweit richtig, als hier ein weiteres Vollgeschoss entsteht. In Kombination mit der Tatsache, dass das Untergeschoss (Werkstatt) aufgrund der gewerblichen Nutzung eine höhere Geschoßhöhe aufweist entsteht tatsächlich ein sehr hohes Gebäude. 

Wie in der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 11.10.2022 bereits ausgeführt würde die Firsthöhe nach der Aufstockung 11.45 m, die seitliche Wandhöhe im Süden 6,14 m und im Norden 8,78 m, was sich aus der Hanglage ergibt.

Das nördliche Nachbaranwesen (das ebenfalls aufgestockt wurde) weist eine Firsthöhe von 9,25 m und eine seitliche Wandhöhe von 6,70 m auf.

Evtl. sollte man darüber nachdenken (auch um Präzedenzfälle im Hinblick auf das Dachgeschoss als Vollgeschoß zu vermeiden), die Einhaltung der Vollgeschoßgrenze zu fordern.
Nach einer überschlägigen Ermittlung der Verwaltung würde sich die Firsthöhe damit um ca. 0,3 m verringern, wobei der Einbau der Dachgauben nicht berücksichtigt wurde.

Die Nutzungsziffern sind hier schon im Bestand überschritten mit:
GRZ 0,40 (unverändert auch nach Aufstockung)
GFZ 0,68 (Bestand) 0,89 (nach Aufstockung als Vollgeschoss)
wird das Obergeschoss kein Vollgeschoss bleibt die GFZ unverändert, da Nicht-Vollgeschosse nicht zur GFZ hinzugerechnet werden.
Genehmigungstechnisch wäre hier keine Bebauungsplanäderung notwendig, da für das Gebäude bereits Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt wurden, bezüglich der überbaubaren Fläche und der Geschossflächenzahl.

Die Planung liegt bei. Sie wurde gegenüber der ersten Anfrage im südlichen Bereich (Mauer) korrigiert und richtig dargestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bauanfrage wie vorgelegt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.02.2023 15:18 Uhr