Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle des Herrn Wolfgang Schubert, Grün 26, 95195 Röslau auf dem Grundstück FlNr. 62 Gemarkung Grün


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Gemeinderatssitzung, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Gemeinderatssitzung 17.04.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Bauherrn lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei der Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 62 der Gemarkung Grün. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1b. Ein Sonderbau liegt dadurch nicht vor. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 1025m². Der Bruttorauminhalt beträgt 7902m³.

Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen.

Das Grundstück grenzt an die Innenbereichsbebauung der Ortschaft Grün. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich vorwiegend mit Wohnhäusern, alten Bauernhöfen, landwirtschaftlichen Anwesen, kleinen Gewerbebetrieben und einer Gaststätte, was somit auf ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO schließen lässt. Da das Vorhaben allerdings am Rand dieser Siedlung errichtet wird, muss von einem Außenbereichsvorhaben gesprochen werden (vgl. § 35 BauGB). 

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Im vorliegenden Fall kann ein Privilegierungsgrund nach §35 Abs. 1 BauGB in Anspruch genommen werden, jener ist in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgeführt. Dieser ist auch einschlägig, da die Lagerhalle einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen soll. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde Röslau nicht berührt, die Erschließung für die Lagerhalle kann als gegeben erachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Bauherrn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2023 10:41 Uhr