Information neue Entgeltordnung 23/24 Musikschule Selb
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Gemeinderatssitzung, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.08.2023 informiert die Musikschule Selb über die neue Entgeltordnung für das Schuljahr 2023/2024.
Für die Schüler mit Wohnsitz in Selb, Marktleuthen, Schönwald und Kirchenlamitz erfolgt die Abrechnung nach Entgeltordnung I, für Schüler aus anderen Wohnorten, wie Röslau, gilt die Entgeltordnung II.
Bei Instrumental- und Gesangsunterricht Einzelunterricht 30 Minuten wöchentlich beträgt das Schuljahresentgelt I 645,00 Euro und das Schuljahresentgelt II für Röslau 741,00 Euro. Hier beträgt die Differenz 96,00 Euro.
In den Elementarfächern Klangwiese und Elementare Musikpädagogik beträgt das Schuljahresentgelt I 204,00 Euro und Schuljahresentgelt II für Röslau 234,00 Euro. Hier war das Entgelt in den Vorjahren für I und II gleich. Dies ergibt eine Differenz von 30,00 Euro.
Wie die Musikschule mitteilt, sind für das Schuljahr 2023/24 bereits 21 Anmeldungen vorliegend. Dies bedeutet eine Ausgabe in Höhe von 660,00 Euro. Eine exakte Anzahl der Anmeldungen wird der Gemeinde Röslau im Oktober zugesandt.
Datenstand vom 24.10.2023 08:25 Uhr