I. Sachverhalt
Die Regierung stellt der Gemeinde Röslau als Sachaufwandsträger der Grundschule Röslau für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen 27.655,00 € als Höchstbetrag der Förderung zur Verfügung. Vom Zuwendungsempfänger sind mindestens 10% Eigenmittel aufzubringen.
Die Förderung beinhaltet IT - Ausstattung, Miete, Mietkauf und Leasing, bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung, Herstellung der WLAN-Infrastruktur in den Unterrichtsräumen, sowie investive Begleitmaßnahmen.
Der Förderantrag wurde bereits eingereicht. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist genehmigt.
Nach Erstellung des Glasfaseranschlusses muss der Grundschule Röslau dieser Anschluss durch physische Anbindung nutzbar gemacht werden, damit die aus dem Fördertopf „Sonderbudget Leihgeräte“ angeschafften Schülertablets und auch die noch anzuschaffenden Lehrertablets- bzw. -laptops sinnvoll genutzt werden können. Hierfür ist es erforderlich, den notwendigen Netzwerkanschluss zu realisieren und ein WLAN einzurichten.
Es besteht Dringlichkeit, weil der Beginn von Präsenzunterricht jederzeit erfolgen kann und die Geräte dann bereits einsetzbar sein sollten.
Der Gemeinde Röslau liegen bereits zwei Angebote vor (ein aktualisiertes):
Fa. Compu-House, Weismain v. 21.09.2020- 9.499,47 Euro
und aktualisiert v. 04.02.2021 - 9.531,95 Euro
Fa. Kausich, Mainleus v. 06.08.2020 - 11.262,09 Euro (hierzu wurde kein aktuelles Angebot bis jetzt abgegeben).
Die Fa. ProComp kann aufgrund aktueller Überlastung kein Angebot abgeben.
Die Fa. Compu-House könnte am 2. März mit der Installation beginnen.
Dies ist mit der Grundschule Röslau abgesprochen und gewünscht.
Die dringliche Anordnung ist erforderlich, da die Verkabelung bis zur nächsten Schulöffnung umgesetzt werden muss und bis dahin keine Gemeinderatssitzung stattfindet.
II. Es erging folgende dringliche Anordnung:
Das Angebot der Firma Compu-house, Ab.-Knauer-Str. 3a, 96260 Weismain vom 04.02.2021 in Höhe von 9.531,95 € wird angenommen. Die Firma ist anzuweisen, die angebotenen Leistungen schnellstmöglich umzusetzen.