Antrag auf informellen Vorbescheid zum geplanten Bebauungsplan Verfahren für die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik auf den Grundstücken FlNr. 2243 und 2244 Gemarkung Grün


Daten angezeigt aus Sitzung:  9 .Gemeinderatssitzung, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9 .Gemeinderatssitzung 20.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.03.2021 beantragt die Firma Unien GmbH aus Mering auf den Grundstücken mit den Flurnummern 2243 und 2244 der Gemarkung Grün ein Sondergebiet für Photovoltaik ausweisen zu dürfen.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich nach § 35 BauGB ist unzulässig. Auf Grund dessen müsste die Gemeinde Röslau die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes billigen. Im Wege der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Träger der öffentlichen Belange befragt. Um mögliche Kosten und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurden sämtliche beteiligten Fachstellen bereits im Vorfeld hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens gebeten ihre Stellungnahme abzugeben. Diese stellen sich wie folgt dar:

Bautechnik:
Bei Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ohne Einwände.

Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Auf Grund der großen Entfernung zu Wohnbebauung ist mit keinen störenden Blendeinwirkungen zu rechnen.

Wasserwirtschaft
Ohne Einwände.

Naturschutz
Die beiden beantragten Grundstücke liegen im LSG „Fichtelgebirge“. Da eine Photovoltaikanlage grundsätzlich dem Schutzzweck zuwiderläuft und somit im LSG verboten ist, wäre für eine Bauleitplanung eine Befreiung von den Verboten erforderlich. Eine zuvor durchzuführende Alternativprüfung käme zu dem Schluss, dass im Landkreis Wunsiedel die Errichtung von Photovoltaikanlagen überall förderfähig ist. Im RS vom 18.09.15 erläutert die Regierung von Oberfranken (ROF), dass für die Förderberechtigung die Lage in einem "benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiet" genügt. Dies trifft auf alle Landkreise und kreisfreien Städte in Oberfranken zu. Damit liegen auch im Gemeindegebiet von Röslau keine zwingenden Gründe vor, diese Anlagen im LSG zu errichten.
Es würde zudem ein Bezugsfall für das LSG „Fichtelgebirge“ geschaffen. Bisher wurden Photovoltaikanlagen im Landkreis WUN im LSG abgelehnt. Im Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 22.01.2021 wird darauf hingewiesen, dass um eine "schleichende Aushöhlung" und Verkleinerung der LSG (und damit auch eine Gefährdung des Naturparkstatus bei den "Bezirks-LSGs") zu vermeiden, eine Gemeinde nur dann eine Fläche im LSG für Photovoltaikfreiflächenanlagen ausweisen sollte, wenn sie gleichzeitig eine gleichgroße Fläche der "Normallandschaft" als Erweiterung (eigentlich zum Flächenerhalt) des LSG zur Verfügung stellt. Für die Änderung des LSG durch Einbeziehung neuer Flächen ist der Landkreis Wunsiedel zuständig.
Zusätzlicher Hinweis: An der Bahnlinie südlich des Feldweges am Südrand von Fl. Nr. 2243/0 befindet sich die kartierte Biotopfläche 5938-0095-003 mit der Besonderheit, dass dort das vom Aussterben bedrohte Mittlere Wintergrün (Pyrola Media) vorkommt. Für diese Art wurden 2013 und 2020 ein Artenhilfsprojekt mit anschließender Landschaftspflege und Monitoring mit dem Ergebnis durchgeführt, dass eine halbschattenspendende Bestockung mit höheren Bäumen für die Erhaltung der Art im Zeiten des Klimawandels überlebenswichtig ist, da der Oberboden bei zu starker Besonnung austrockenen würde und die flachwurzelnde Art abstirbt. Dies hätte wiederum für die Photovoltaikanlage zur Folge, dass eine teilweise Beschattung der Anlage im Süden durch Bäume die optimale Nutzung der Fläche einschränken würde. Eine Beseitigung der Bäume ist aus Artenschutzgründen im LSG verboten.

Bodenschutz
Ohne Einwände.

Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass das Vorhaben und somit auch eine mögliche Bauleitplanung der Gemeinde Röslau im beantragen Gebiet abgelehnt werden würde. Es wird daher vorgeschlagen, dass dem Vorhaben der Unien GmbH nicht nähergetreten werden sollte.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Karl Grießhammer moniert, dass in Deutschland einerseits die Energiewende eingeleitet werden soll, andererseits solche Projekte nicht verwirklicht werden können. Wie in Nachbarländern bereits praktiziert, eignen sich Photovoltaikanlagen hervorragend als Biotopflächen, teilweise auch mit Schaf- und Hühnerhaltung. Leider wird bei uns über die Köpfe der Landwirte hinweg entschieden, welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt wäre einer Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik grundsätzlich nicht abgeneigt, wenn geeignete Flächen zur Verfügung stünden.  

Beschluss

Der Gemeinderat Röslau beschließt, den Antrag der Unien GmbH vom 16.03.2021 abzulehnen und auf den Flurnummern 2243 und 2244 der Gemarkung Grün kein Bauleitplanungsverfahren durchzuführen, da eine Genehmigung der Planung durch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erteilt werden wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.05.2021 10:13 Uhr