Erstattung der Elternbeiträge Mittagsbetreuung für die Monate 01. - 03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 12.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der Corona-Pandemie und insbesondere der damit verbundenen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertages-einrichtungen und Kindertagespflegestellen einen Ersatz von Elternbeiträgen.

Mit Schreiben vom 6. April 2021 teilt der Bayerische Städtetag mit, dass das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) am 29. März 2021 die Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) bekannt gemacht hat. Hierbei geht es um die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für die Monate Januar bis März 21.

Der Freistaat übernimmt nur 70 Prozent der Beitragserstattung. Die freiwillige kommunale Mitfinanzierung beträgt 30% (Höhe berechnet sich an der Beitragserstattung aus dem Frühjahr 2020).

Die Richtlinie sieht vor, dass die kommunale Mitfinanzierung keine formelle Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz ist. Dies ermöglicht jeder Kommune vor Ort eine flexible Umsetzung der mit allen Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Mitfinanzierung.

Die Mittagsbetreuung an der Grundschule Röslau teilt mit Schreiben vom 19.04.2021 mit, das sich der Elternbeitrag für die Monate Januar bis März auf insgesamt 4.230,00 Euro belaufen. Bei einer Beteiligung von 30% seitens der Gemeinde verbleibt ein Betrag von 1.269,00 Euro welcher zu erstatten wäre.

Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes teilt mit, dass dies, obwohl eine freiwillige Leistung, auf Grund der besonderen Situation einer Pflichtaufgabe gleichzustellen sei.
Anträge der Kindergärten liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, aber es sollte sich jetzt schon Gedanken über die Erstattung in diesen Bereichen gemacht werden. Genaue Zahlen, welche Beträge die 30% dann wiederspiegeln, können erst bei Antragstellung der Einrichtungen genannt werden.

Diskussionsverlauf

Bis Dezember 2020 betrug die Förderung 100 % informiert Gemeinderätin Gabriele Neubert. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Mittagsbetreuung eine wichtige Einrichtung darstellt und stimmt der Mitfinanzierung zu.

Beschluss

Die Gemeinderat Röslau begrüßt die Unterstützung des Freistaates Bayern zur Gewährung der Betragserstattung der Monate Januar bis März. Der Gemeinderat beschließt sich an der Erstattung der Elternbeiträge von Januar bis März zu beteiligen. Die freiwillige, 30% betragende, kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 1.269,00 Euro für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Röslau wird erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2021 11:37 Uhr