1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert über die momentan geltenden gesetzlichen Vorgaben:
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 750 kWp und bis mittlerweile maximal 20 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen.
Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete werden von der EU definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Nach vorgegebenen Kriterien grenzen die Länder diese Gebiete ab
Bayern hat dies mit der "Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen" getan und unterstützt somit den Ausbau bayerischer PV-Freiflächenanlagen. Um die Förderung nach EEG zu erhalten, müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.
Jährlich dürfen in Bayern maximal 200 dieser PV-Projekte gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. So wird ein zu starker Flächenverbrauch vermieden und eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, naturschutzfachlichen Belangen auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen und PV-Nutzung gewahrt.
Diese Förderung führt dazu, dass in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Projektanten an die Gemeinde gestellt werden, die im Gemeindegebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten wollen.
Die bisherigen Anfragen, die Grundstücke im Bereich der Schäferei und in der Nähe des Tiefbrunnens zwischen Brücklas und Röslau betrafen, wurden vom Gemeinderat abgelehnt.
Eine weitere Anfrage an der Bahnlinie nordöstlich der Brücke über die Bahn im Zuge der GVStr. nach Bibersbach wurde nicht weiterverfolgt, da die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Wunsiedel angekündigt hat, dort keine Ausnahme für das Landschaftsschutzgebiet zu erteilen.
Aktuell liegen wieder zwei Anfragen vor, die die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel haben, einmal im Bereich östlich von Rauschensteig südlich der Staatstraße und östlich des Weges nach Schönlind und zum anderen im Bereich südlich der Bahnhofstraße und westlich der GVStr. nach Bibersbach.
Vom Gemeinderat wurde bisher immer auf die einzelnen Anfragen reagiert. Da in Zukunft aufgrund der Fördersituation und der Vielzahl von Marktbeteiligten im Bereich der Projektierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit weiteren Anfragen zu rechnen ist, ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde Röslau grundsätzlich mit der Thematik beschäftigt, ob, und wenn ja, wo im Gemeindegebiet die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden soll, um ihrer Verantwortung für die Entwicklung der Flächennutzungsplanung gerecht zu werden.
Dabei muss auch darüber nachgedacht werden, ob die Gemeinde selbst, im kommunalen Zusammenschlüssen oder in Bürgergenossenschaften tätig werden will oder ob die Verwirklichung durch Projektanten, die z.T. ebenfalls eine Bürgerbeteiligung anbieten, erfolgen soll.
Um diese Beratungen umfassend und anhand der vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zielführend vorzubereiten, wird vorgeschlagen, die Thematik in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Landwirtschaftsausschusses vorzuberaten und dem Gemeinderat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Die untere Naturschutzbehörde soll in die Planungen einbezogen werden.