Bericht kombinierte Sitzung Bau- und Grundstücksausschuss vom 14.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 13.10.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Gemeinderat Horst Wildenauer berichtet aus der nichtöffentlichen Grundstücks-. Land- und Forstwirtschaftsausschusssitzung mit Bauausschuss vom 14.09.2021. Das Protokoll ist im Anschluss angehängt. 

1.
Grundstückserwerb aus Fl.Nr. 943/10 Gemarkung Oberröslau

Das Ehepaar Udo und Inge Hermann, Ludwigsfelder Str. 37 hat in den Jahren 1995/96 eine Stützmauer errichtet. Diese Mauer befindet sich auf dem Gemeindegrund der Fl.Nr. 943/10 Gemarkung Oberröslau. Das Ehepaar Hermann möchte nun diese Teilfläche von ca. 30 m² erwerben und erklärt sich bereit, alle anfallenden Kosten hierfür zu übernehmen.

Aus Sicht des Ausschusses steht dem Verkauf nichts entgegen.

Die Eigentümer des Anwesen Ludwigsfelder Straße 34 und Ludwigsfelder Straße 32 sollen hingewiesen werden, dass Gemeindegrund überbaut wurde. Ihnen soll vorgeschlagen werden, die Grundstückangelegenheit zu bereinigen. Sollten weitere solcher Überbauungen offenkundig werden, sollte ähnlich zu verfahren sein.


2.
Grundstückserwerb aus Fl.Nr. 3194 Gemarkung Grün

Der Eigentümer des Anwesens Alte Straße 1 ist im Begriff einen Teil des gemeindlichen Grundstückes mit der FlNr. 3194 der Gemarkung Grün zu erwerben. Dabei handelt es sich um ein ca. 50m² großes Dreieck. Es besteht Einverständnis, dass der Grund verkauft werden darf.


3.
Grundstückserwerb aus Fl.Nr. 185 Gemarkung Oberröslau

Die Eigentümer des Mühlgraben 9 und 13 möchten einen Teil des Grundstückes mit der FlNr. 185 der Gemarkung Oberröslau erwerben. Es handelt sich dabei um ein ca. 640m² großes Viereck hinter den Anwesen. Dabei entfällt auf den Eigentümer des Anwesens Mühlgraben 9 ca. 290m² und auf den Eigentümer des Anwesens Mühlgraben 13 ca. 350m². Es wird vorgeschlagen 15€ pro m² als Verhandlungsbasis anzusetzen.


4.
Bau eines Münzautomaten oder Automaten mit Onlinefunktion

Das Landschaftsarchitekturbüro Schlichtiger teile per Mail mit, dass Automaten mit Onlinefunktion für die Wohnmobilstellplätze nicht lieferbar wären und schlägt deshalb einen Münzautomaten vor.

Nach Ansicht des Ausschusses soll an dem Automaten mit Onlinefunktion festgehalten werden. Dem Architekturbüro Schlichtiger ist die Entscheidung mitzuteilen.


5.
Verwirklichung von Photovoltaikfreiflächen im Gemeindegebiet Röslau

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert über die momentan geltenden gesetzlichen Vorgaben:

Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 750 kWp und bis mittlerweile maximal 20 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen.

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete werden von der EU definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Nach vorgegebenen Kriterien grenzen die Länder diese Gebiete ab 

Bayern hat dies mit der "Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen" getan und unterstützt somit den Ausbau bayerischer PV-Freiflächenanlagen. Um die Förderung nach EEG zu erhalten, müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. 


Jährlich dürfen in Bayern maximal 200 dieser PV-Projekte gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. So wird ein zu starker Flächenverbrauch vermieden und eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, naturschutzfachlichen Belangen auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen und PV-Nutzung gewahrt.

Diese Förderung führt dazu, dass in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Projektanten an die Gemeinde gestellt werden, die im Gemeindegebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten wollen.

Die bisherigen Anfragen, die Grundstücke im Bereich der Schäferei und in der Nähe des Tiefbrunnens zwischen Brücklas und Röslau betrafen, wurden vom Gemeinderat abgelehnt.

Eine weitere Anfrage an der Bahnlinie nordöstlich der Brücke über die Bahn im Zuge der GVStr. nach Bibersbach wurde nicht weiterverfolgt, da die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Wunsiedel angekündigt hat, dort keine Ausnahme für das Landschaftsschutzgebiet zu erteilen.

Aktuell liegen wieder zwei Anfragen vor, die die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel haben, einmal im Bereich östlich von Rauschensteig südlich der Staatstraße und östlich des Weges nach Schönlind und zum anderen im Bereich südlich der Bahnhofstraße und westlich der GVStr. nach Bibersbach.

Vom Gemeinderat wurde bisher immer auf die einzelnen Anfragen reagiert. Da in Zukunft aufgrund der Fördersituation und der Vielzahl von Marktbeteiligten im Bereich der Projektierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit weiteren Anfragen zu rechnen ist, ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde Röslau grundsätzlich mit der Thematik beschäftigt, ob, und wenn ja, wo im Gemeindegebiet die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden soll, um ihrer Verantwortung für die Entwicklung der Flächennutzungsplanung gerecht zu werden.

Dabei muss auch darüber nachgedacht werden, ob die Gemeinde selbst, im kommunalen Zusammenschlüssen oder in Bürgergenossenschaften tätig werden will oder ob die Verwirklichung durch Projektanten, die z.T. ebenfalls eine Bürgerbeteiligung anbieten, erfolgen soll.

Um diese Beratungen umfassend und anhand der vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zielführend vorzubereiten, wird vorgeschlagen, die Thematik in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Landwirtschaftsausschusses vorzuberaten und dem Gemeinderat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. 
Die untere Naturschutzbehörde soll in die Planungen einbezogen werden.

Da wie bereits geschildert mehrere Anfragen von bauwilligen Photovoltaikbetreibern vorliegen, muss eine Entscheidung getroffen werden, wie zukünftig mit Anfragen umgegangen wird. Erst muss festgelegt sein ob und wo Flächen ausgewiesen werden könnten. Danach erfolgt eine Detailplanung. Für eine Detailplanung sind die Bauleitpläne durch Fachplaner zu ändern. Bei den Windkraftanlagen könnten ein mögliches Gebiet entstehen, da ein Anschlusspunkt in Richtung Neudes vorhanden und die Infrastruktur grundsätzlich gut ausgebaut ist. Auf Landkreisebene ist zudem angedacht, ein neues Projekt zu starten, welches die Kommunen bei solchen Vorhaben unterstützt (ZENOB).

Aus Sicht des Ausschusses besteht grundsätzlich Bereitschaft Flächen auszuweisen. Auf Grund dessen sollen folgende 3 Bereiche geplant werden:

  1. Ca. 80 Hektar großer Bereich von Bibersbach nach Brücklas (Lageplan 1);
  2. Ca. 30 Hektar großer Bereich oberhalb der Schafswiesen (Lageplan 2);
  3. Ca. 20 Hektar großer Bereich entlang der Staatstraße 2170 von Grün Richtung Birk (Lageplan 3);

Bürgermeister Gebhardt wird demnächst das Vorhaben der Gemeinde Röslau mit dem Landratsamt Wunsiedel abstimmen.


6.
Parksituation Anwesen Dammstraße 15

Gemeinderat Beer gibt bekannt, dass die Eigentümer des Anwesen Dammstraße 15 andere Grundstückseinfahrten teilweise blockieren. Dabei handelt es sich jedoch um privatrechtliche Streitigkeiten. Die Gemeinde Röslau hat hierbei kaum Handlungsspielraum, da sonst ein Bezugsfall geschaffen werden würde.

Datenstand vom 16.11.2021 10:17 Uhr