Bauantrag der Firma Scherdel Druckfederntechnik GmbH & Co. KG, Am Industriepark 1, 95195 Röslau, Anbau Sozialtrakt und Nutzungsänderung Bestand UG, auf den Fl.Nr. 2940 und 2941 Gemarkung Grün
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Gemeinderatssitzung, 10.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Firma Scherdel Druckfederntechnik GmbH & Co. KG, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor. Es bestehen bei dem Vorhaben aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
Der Bauherr plant auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2940 und 2941 Gemarkung Grün einen Anbau an das bestehende Gebäude zu errichten. Das UG wird in einen Speisesaal umfunktioniert. Der Bruttorauminhalt des Anbaus beträgt über 3 Geschosse 6.029,82m³. Der Bereich der Nutzungsänderung beträgt 1627,90m³ Das Vorhaben wird nach dem Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayBO als ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 klassifiziert. Ein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 6 BayBO liegt ein Sonderbau vor.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein bauliches Vorhaben nach dem BauGB. Für das Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB des Bauherrn gelten somit die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da das Vorhaben sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i. S. d. § 30 Abs. 1 oder Abs. 3 BauGB befindet, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens im Übrigen nach den §§ 34 ff. BauGB. Das Bauvorhaben liegt im Gewerbereich „Am Industriepark“. Obwohl die Gebietslage am Ortsrand eher eine Splittersiedlung im Außenbereich vermuten lassen könnte, sollte das Vorhaben allerdings auf Grund der bereits restlichen vorhandenen Bebauung auch als Innenbereichsvorhaben angesehen werden können, somit beurteilt sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB als ein Innenbereichsvorhaben.
Nach § 34 BauGB muss sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die nähere Umgebung gestaltet sich vorwiegend mit Wohngebäuden und dem großen Gewerbekomplex der ehemaligen Winterling-Fabrik mit deren Anbauten und deren Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Da der Flächennutzungsplan der Gemeinde Röslau zudem ein Gewerbegebiet aufweist, ist das Gebiet als ein Gewerbegebiet nach dem § 8 der BauNVO zu beurteilen. In einem solchen Gewerbegebiet ist das Bauvorhaben der Firma Scherdel Druckfederntechnik GmbH & Co. KG als zulässig zu erachten. Weitere Ausschlusskriterien sind nicht in Sicht.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Firma Scherdel Druckfederntechnik GmbH & Co. KG zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2021 10:26 Uhr