Vereidigung des 1. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Gemeinderatssitzung, 17.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 1

Sachverhalt

In analoger Anwendung zu Art. 43 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat nach Rücksprache die Rechtsaufsichtsbehörde wegen des Fehlens eines 2. Bürgermeisters ein Gemeinderatsmitglied, nämlich Gemeinderat Karl Grießhammer mit der Durchführung der Vereidigung des 1.Bürgermeisters beauftragt.

Er nimmt als ältestes Gemeinderatsmitglied dem ersten Bürgermeister Herrn Heiko Tröger gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ (Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden)

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Heiko Tröger verliest seine Antrittsrede. Diese ist der Sitzung als Anlage beigefügt.

Datenstand vom 22.02.2024 13:48 Uhr